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Umlagen und Steuern

Der Strompreis: Umlagen, Abgaben und Steuern

Mehr als die Hälfte: Den größten Anteil am Strompreis mit rund 51 Prozent haben die staatlich festgelegten Umlagen, Abgaben und Steuern. Endverbraucher zahlen diese über die Stromrechnung an den jeweiligen Stromanbieter, dieser gibt sie dann an den Staat weiter. Auf die Höhe der staatlichen Abgaben können die Stromanbieter keinen Einfluss nehmen, da diese jedes Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern berechnet und in der Regel im Oktober veröffentlicht werden. Hierunter fallen die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-Umlage), die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), die Offshore-Netzumlage, die Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung sowie die Umlage für abschaltbare Lasten. Die ab 1. Januar 2022 für alle Stromtarife geltenden Umlagen und Abgaben finden Sie in der untenstehenden Tabelle.

Ab 1. Juli 2022: Aufgrund der in den letzten Monaten stark gestiegenen Energiepreise, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die EEG-Umlage nicht wie geplant zum 1. Januar 2023 entfallen zu lassen, sondern den Wegfall bereits auf den 1. Juli 2022 vorzuverlegen. Die Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien - mit einem Wert von 3,723 Cent pro Kilowattstunde - wird ab diesem Zeitpunkt automatisch vom Arbeitspreis des Stromtarifs abgezogen. Als Verbraucher müssen Sie demnach selbst nicht tätig werden, sondern zahlen nur etwas weniger Energiekosten. Diese Absenkung der Stromkosten berücksichtigen wir selbstverständlich in vollem Umfang schon jetzt bei unseren Neukundentarifen. Bei unseren Bestandskunden entfällt die Umlage zum Stichtag 1. Juli 2022.



Steuer/Umlage

Jahr 2022

zum Vgl.: Jahr 2021

Differenz 2022 : 2021 

EEG (Wegfall 1. Juli 2022)

3,723 ct

6,500 ct

-2,777 ct

KWK-G

0,378 ct

0,254 ct

0,124 ct

§ 19-Umlage

0,437 ct

0,432 ct

0,005 ct

Stromsteuer

2,050 ct

5,050 ct

0,000 ct

Offshore-Umlage

0,419 ct

0,395 ct

0,024 ct

Abschaltbare Lasten

0,003 ct

0,009 ct

-0,006 ct

Gesamt netto/kWh

7,010 ct

9,640 ct

-2,630 ct

Gesamt brutto/kWh (inkl. 19% MWSt.)

8,342 ct

11,472 ct

-3,130 ct

Strompreiszusammensetzung: Staatlichen Abgaben im Überblick

Was bedeuten die Abgaben, Umlagen und Steuern genau? Eine Zusammenfassung mit Erklärungen finden Sie im Folgenden:

KWKG-Umlage

Um eine effiziente Energieerzeugung zu fördern, wurde im Jahr 2002 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beschlossen. Danach erhalten Betreiber von KWK-Anlagen zeitlich befristete Zuschlagszahlungen. Diese Förderung wird durch die KWKG-Umlage gedeckt. Der Vorteil von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist, dass bei einem Verbrennungsprozess neben Wärme auch Strom erzeugt wird.

Konzessionsabgabe

Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über oder unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen Sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Gebühr für das Wegenutzungsrecht zahlen - die sogenannte Konzessionsabgabe. Sie ist in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt.

Stromsteuer

Die Stromsteuer fällt an, wenn der Verbraucher Strom aus dem Versorgungsnetz entnimmt. Die Gesetzesgrundlage ist das Stromsteuergesetz (StromStG). Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die zu einer Steuerbefreiung führen, zum Beispiel Strom aus einem Netz, das ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern speist. Somit fördert die Stromsteuer die Energiewende.

Offshore-Netzumlage

Die 2013 eingeführte Umlage dient zur Finanzierung von Schadensersatzforderungen, die durch Störungen, Ausfälle oder Verzögerungen bei der Anbindung von Offshore-Windparks entstehen. Bis 2018 hieß die Umlage deshalb noch Offshore-Haftungsumlage. Darüber hinaus werden mit der Offshore-Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen getragen.

§19 Strom-Netzentgeltverordnung (NEV)-Umlage

Stromintensive Industrieunternehmen werden durch reduzierte Netzentgelte entlastet. Die daraus entstehenden Kosten für Netzbetreiber werden bundesweit einheitlich umgelegt auf alle Endverbraucher.

Abschaltbare Lasten-Umlage (AbLaV)

Ziel ist eine bessere Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Mit der Umlage werden Vergütungen der Übertragungsnetzbetreiber an Anbieter von sogenannter “Abschaltleistung” ausgeglichen. Solche Anbieter können beispielsweise Industriebetriebe sein, die kurzfristig die Strombelieferung reduzieren oder verzichten können, wenn das Stromnetz überlastet ist.

Zwei weitere Bestandteile des Strompreises

Neben den staatlichen Abgaben gibt es noch weitere Bestandteile des Strompreises: Zum einen die Kosten für den Transport und die Messung von Strom. Die Netzentgelte und Gebühren für den Zähler haben einen Anteil von rund 25 Prozent. Ebenso wie bei den staatlichen Abgaben zahlt der Verbraucher die Netzentgelte an den Stromanbieter, dieser gibt sie jedoch weiter an die Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Zum anderen haben die Beschaffung und Lieferung des Stroms einen Anteil am Strompreis von rund 24 Prozent. Dieser Block wird auch als Wettbewerbsanteil bezeichnet, da der Energieversorger diesen selbst festlegen kann.

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